AGB, Stand Oktober 2024
1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen das Studio und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Abhaltung von Yoga-und Pilates-Kursen (in der Folge „Kurs“).
3 Leistungsgegenstand
Das Studio bietet dem Kunden mehrere Arten von Kursen an. Je nach Kurs umfassen diese Empfehlungen zur korrekten Durchführung von Übungen. Soweit vom Kunden bekannt gegeben, werden die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden berücksichtigt. Die Betreuung des Kunden erfolgt durch den jeweiligen Kursleiter.
Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den jeweiligen Kursleiter.
Aktuell werden folgende Kursvarianten und (Zusatz-)Leistungen angeboten:
Yogapilates: Kombination aus Yoga- und Pilates-Übungen zur Verbesserung von Flexibilität, Kraft und Balance, einschließlich Atem- und Körperwahrnehmungsübungen sowie Yoga-Positionen und Pilates-Übungen.
Pilates: Intensiver Pilateskurs zur Verbesserung der Körperhaltung, Kräftigung der Muskulatur und Steigerung der Flexibilität.
4 Kurs und Buchung
Der Kunde hat das Studio bzw. den jeweiligen Kursleiter über gesundheitliche und körperliche Einschränkungen zu informieren. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, auch nach längerer Zeit das Studio über eine Veränderung des Gesundheitszustandes zu informieren. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere die Mitteilung von Veränderungen, die die Teilnahme am Training beeinflussen könnten.
Eine Kurseinheit dauert 60 Minuten.
Die Kurseinheiten finden in den Räumlichkeiten von das Studio statt.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach einer gültigen Buchung, welche über die Homepage von das Studio (www.das-studio-salzburg.at) getätigt werden kann. Hierfür wird eine gültige Email Adresse benötigt. Vor Ort ist es erforderlich vor Antritt des ersten Kurses einen Anmeldebogen auszufüllen. Auf diesem Anmeldebogen können ebenfalls gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen vermerkt werden.
Vereinbarte Termine müssen spätestens 12 Stunden vor Kursbeginn abgesagt werden. Für nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird eine Gebühr in Höhe von 100 % des Preises für eine Kurseinheit in Rechnung gestellt.
5 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, das Studio über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor Beginn des Kurses zu informieren. Sollten während des Trainings plötzlich Gesundheits- und/oder Befindlichkeitsstörungen (z.B. Schwindelgefühl) auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Kursleiter umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Kursteilnahme unter Einfluss von Drogen und/oder Alkohol ist nicht gestattet.
6 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung richtet sich nach der aktuellen Preisliste und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zu bezahlen.
7 Haftung und Hinweise
Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen, Selbstüberschätzung des Kunden und etwaiger daraus resultierender Gesundheitsschäden haftet das Studio grundsätzlich nicht. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Kursleiters und erleidet er dadurch einen Schaden, so ist eine Haftung jedenfalls ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von das Studio, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten gelten insbesondere die oben in Punkt 3 genannten Leistungen.
Für abhandengekommene Wertgegenstände aller Art des Kunden, insbesondere Kleidung und Geld, übernimmt das Studio keine Haftung.
Das Studio verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
8 Geheimhaltung
Das Studio und der jeweilige Kursleiter ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9 Vertragsdauer
Zwischen das Studio und dem Kunden wird ein Vertrag je Kurseinheit abgeschlossen (Zielschuldverhältnis), es sei denn, der Kunde hat ein Kursabonnement (5er-Karte oder 10er-Karte) erworben. In diesem Fall wird ein Vertrag über das gesamte Paket abgeschlossen. Jeder Teilnehmer verwendet für eine Stunde eine Einzeleinheit oder einen Punkt von der 5er- oder 10er-Karte.
Folgende Kurskarten werden angeboten:
Einzelstunde: Teilnahme an einer Stunde für 22€
5er Karte: Teilnahme an fünf Stunden für 95€
10er Karte: Teilnahme an zehn Stunden für 185€
Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt per Rechnungsstellung und kann in bar oder per Banküberweisung getätigt werden.
10 Nutzung der Räumlichkeiten durch Untermieter
Das Studio vermietet seine Räumlichkeiten stundenweise an selbstständige Kursleiter ("Untermieter") zur Durchführung eigener Kurse. Diese Untermieter sind eigenverantwortlich für die Organisation, Durchführung und Haftung ihrer Kurse. Untermieter sind verpflichtet, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die etwaige Personen- und Sachschäden während ihrer Kurse abdeckt.
Das Studio übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an persönlichem Eigentum der Kursteilnehmer, das während der Kurse von Untermieter in den Räumlichkeiten des Studios zurückgelassen oder abgelegt wird. Für Ansprüche, die im Zusammenhang mit den von Untermieter angebotenen Kursen entstehen, haftet ausschließlich der jeweilige Untermieter.
11 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.